WISSENSWERTES

Was sind Altlasten?
„Als Altlasten im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBSchG) werden Altablagerungen und Altstandorte bezeichnet, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Ursächlich hierfür können die unsachgemäße Behandlung, Lagerung oder Ablagerung von Abfällen und der unsachgemäße Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen sein.“ (Quelle: Umweltbundesamt)
Altlastensanierung
Altlastensanierung bezeichnet die Durchführung aller Maßnahmen, die sicherstellen, dass von der Altlast nach der Sanierung keine Gefahr für Leben und Gesundheit des Menschen, sowie für die Umwelt ausgehen – im Hinblick auf die vorhandene oder geplante Nutzung des Standortes.
Dekontaminationsverfahren
Dekontaminationsverfahren sind Verfahren der Altlastensanierung , die die Gefahren, die von einer Altlast ausgehen, an der Quelle und im kontaminierten Umfeld möglichst vollständig und endgültig beheben.

Zu diesen Verfahren zählen unter anderem chemisch-physikalische Verfahren und biologische Verfahren. Ziel ist es, das verunreinigte Material des Standortes in situ, on site oder off site von möglichst allen Schadstoffen zu reinigen oder so weit zu reinigen, dass eine Gefährdung von Menschen und anderen Schutzgütern dauerhaft ausgeschlossen werden kann.

In-situ Verfahren
In-situ-Behandlungsverfahren werden für die Bodenreinigung und für die Reinigung des Grundwassers eingesetzt. Der biologische oder chemische Abbau der Schadstoffe erfolgt direkt im kontaminierten Bereich der Altlast.